Neubauprojekt am Stener Berg

Wissenswertes zum Thema WEG

2 Januar '24

In Berlin-Buch plant und realisiert BPD in dem Neubauprojekt "Am Stener Berg" insgesamt 38 Doppelhaushälften und 3 Einfamilienhäuser, geteilt nach WEG. Die Abkürzung WEG steht für Wohnungseigentumsgesetzt und bildet die gesetzliche Grundlage für das Zusammenleben im Wohnquartier "Am Stener Berg". 

 

Was bedeutet das konkret?

Weil das Neubauprojekt "Am Stener Berg" nach dem Wohnungseigentumsgesetzt (WEG) geteilt wird, werden Erwerber aus dem Projekt Teil einer Wohneigentümergemeinschaft. Die Teilungserklärung, die bereits vor dem Immobilienkauf erstellt wird, definiert das Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum sowie das Sondernutzungsrecht innerhalb der Wohneigentümergemeinschaft.

Das erworbene Haus - zumindest im Inneren - gilt i.d.R. als Sondereigentum. Gemeinschaftlich genutzte Flächen wie beispielsweise Grünflächen gelten hingegen i.d.R als Gemeinschaftseigentum. Die zum Haus gehörenden Privatgärten erhalten ein Sondernutzungsrecht, dieses grenzt ganz klar die Nutzung ab und berechtigt lediglich die Eigentümer des Hauses diesen Teil zu betreten und zu nutzen.

 

Diese Vorteile entstehen für Sie als Erwerber

Geringere Kosten
Werden Häuser zu einer Wohneigentümergemeinschaft zusammengefasst, fallen beim Bau weniger Vermessungs- und Parzellierungskosten für das Grundstück an und auch die anteilige Grunderwerbssteuer ist geringer. Die Wohneigentümergemeinschaft hat auch Auswirkungen auf die Betriebskosten, da Wohneigentümergemeinschaft als Zusammenschluss günstigere Konditionen für z.B. Gebäudeversicherung und andere Assekuranzen erhalten. Auch können z.B. Kosten für die Energieversorgung geteilt werden.

Hohe Identifikation
Weil Erwerber auch Anteile am Gemeinschaftseigentum haben und für selbiges demnach auch Verantwortung tragen, entsteht schnell eine hohe Identifikation mit der gekauften Immobilie sowie dem gesamten Quartier.

Gepflegtes Gesamtbild
Die Identifikation mit dem Quartier legt den Grundstein für eine langfristige Sicherung eines gepflegten Erscheinungsbildes des Wohnquartiers. Auch spielen Themen wie Instandhaltung und Verkehrssicherung eine wichtigere Rolle, die intensiver verfolgt werden.

 

In Teilungserklärung können Erwerber trotz WEG autark gestellt werden

Für potenzielle Eigentümer kann der Zusammenschluss zu einer Wohnungseigentumsgemeinschaft auf den ersten Blick unattraktiv wirken und eventuelle Uneinigkeiten suggerieren. Dem lässt sich entgegenwirken, indem Eigentümer in der Teilungserklärung, die das Sonder- und Gemeinschaftseigentum definiert, weitestgehend autark gestellt werden. So ist es durchaus möglich, dass sich die Wohneigentümergemeinschaft nur um wenige Dinge kümmert und die Eigentümer weitestgehend eigenständige Entscheidungen treffen können. Durch die Anpassung der Teilungserklärung wird der allgemeine Abstimmungsbedarf deutlich reduziert und möglichen Streitigkeiten wird vorgebeugt.